Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung

  1. Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren durch Sovyl e.U., Ittensam 41, 4653 Eberstalzell, Österreich (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet)
  • Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
  1. Vertragsschluss
  • Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, bekommen Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und der Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wird.
  1. Speicherung der Vertragsbestimmungen, Vertragssprache
  • Die Vertragsbestimmungen sind zum einen Teil in der Bestellübersicht, die im letzten Schritt der Bestellung angezeigt wird, und zum anderen Teil in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Wir speichern diese Vertragsbestimmungen. Sie können die genannten Dokumente Ihrerseits ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Browsers nutzen (dort meist „Drucken“ bzw. „Datei“ > „Speichern unter“).
  • Vertragssprache ist Deutsch.
  1. Eigentumsvorbehalt
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
  • Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
  1. Erfüllungsort
  • Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz unseres Unternehmens.
  1. Lieferfrist
  • Gegenüber Unternehmern gilt: Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
  1. Annahmeverzug
  • Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.
  1. Verzugszinsen
  • Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
  1. Einseitige Leistungsänderungen
  • Gegenüber Unternehmern gilt:Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt: Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
  1. Gewährleistung
  • Gegenüber Unternehmern gilt: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
  • Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
  • Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
  • Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt:
  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
  1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  • Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen. 
  1. Schadenersatz
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  • Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
  1. Produkthaftung
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  • Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  1. Aufrechnung
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  • Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt:
  • Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
  1. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  • Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
  1. Formvorschriften
  • An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
  1. Rechtswahl
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  • Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt:
  • Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
  1. Gerichtsstandvereinbarung
  • Gegenüber Unternehmern gilt:
  •  Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt:
  • Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.